Geschlechtergerechte Kunst – Zwischen Ausdrucksfreiheit und administrativer Normierung

Kunst war über Jahrhunderte ein Raum der Ambivalenz, der Provokation und der Freiheit. Sie durfte widersprechen, überzeichnen, verletzen, irritieren. Darin lag ihr gesellschaftlicher Wert.

Heute lässt sich jedoch eine Verschiebung beobachten: Kunst soll nicht mehr nur deuten, sondern zunehmend korrekt sein.

Ein zentraler Ausdruck dieser Entwicklung ist die Forderung nach geschlechtergerechter Kunst.

Vom ästhetischen Ausdruck zur formalen Erwartung

Was ursprünglich als Sensibilisierung für Unsichtbarkeiten gedacht war, entwickelt sich zu einer normativen Erwartung. Künstlerische Arbeiten werden nicht mehr allein nach ihrem ästhetischen, konzeptionellen oder kritischen Gehalt beurteilt, sondern auch danach, ob sie sprachlich, symbolisch und inhaltlich geschlechtergerecht im jeweils gültigen Sinne sind.

Damit verlagert sich der Maßstab:

  • weg von der künstlerischen Intention
  • hin zur formalen Erfüllung externer Kriterien

Geschlechtergerechtigkeit wird nicht mehr als mögliches Thema der Kunst verstanden, sondern als Voraussetzung, um überhaupt als legitim zu gelten.

Rechtlich-administrative Rahmung der Kunst

Besonders deutlich wird diese Entwicklung dort, wo Kunst von öffentlichen Institutionen getragen wird.

Museen, Hochschulen, Förderprogramme, Stiftungen. Hier entstehen Leitfäden, Ausschreibungskriterien und Sprachregelungen, die faktisch eine administrative Rahmung künstlerischer Freiheit erzeugen.

Die Frage verschiebt sich unmerklich:

Was will die Kunst sagen?
wird zu
Entspricht die Kunst den institutionellen Vorgaben?

Abweichung wird nicht offen verboten, aber strukturell sanktioniert. Di geschieht durch Ausschluss aus Ausstellungen, Förderungen oder Diskursräumen.

Kunstfreiheit als Risiko?

Paradoxerweise wird gerade die Freiheit der Kunst zunehmend als Risiko behandelt:

  • Risiko für institutionelle Reputation
  • Risiko für politische Angreifbarkeit
  • Risiko für administrative Konformität

Kunst, die sich bewusst nicht geschlechtergerecht äußert, ironisiert oder überzeichnet, gilt schnell als „problematisch“. Nicht etwa, weil sie argumentativ schwach wäre, sondern weil sie nicht eindeutig normkonform ist.

Gesellschaftliche Folgen

Diese Entwicklung bleibt nicht auf den Kunstbetrieb beschränkt. Sie wirkt zurück auf die Gesellschaft:

  • Kunst verliert ihre Rolle als offener Denkraum
  • Mehrdeutigkeit wird durch Eindeutigkeit ersetzt
  • Provokation durch pädagogische Absicherung

Wo Kunst vor allem korrekt sein soll, wird sie berechenbar. Wo sie berechenbar wird, verliert sie ihre kritische Kraft.

Plädoyer für die offene Kunst

Geschlechtergerechtigkeit kann ein legitimes Thema von Kunst sein. Sie darf jedoch nicht zu ihrer formalen Bedingung werden. Kunst muss auch das Recht haben,

  • ungerecht zu sein,
  • zu scheitern,
  • zu provozieren,
  • zu widersprechen.

Nicht jede Kunst ist gerecht.
Aber nur freie Kunst ist ehrlich.

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